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AGB

Vertragsbedingungen

Mit Ihrer Buchung schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

Zahlung

Bei Bedarf können wir eine Anzahlung verlangen. Die Gesamtsumme (inkl. Nebenkosten) muss bei Abreise vià Twint oder vià Onlinebanking (Einzahlungsschein) beglichen werden. Bei Rechnungswunsch (plus CHF 2.50 Bearbeitungsgebühren) spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung (Einzahlungsschein). Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Berner Kantonalbank

IBAN:CH27 0079 0042 6182 9213 6

Ruch Markus

Blümlisalpstrasse 35

3718 Kandersteg

 

Besondere Bedingungen / Hinweise

Haustiere sind erlaubt, der Aufenthalt in den Schlafräumen ist jedoch nicht gestattet.

Es gilt ein strenges Rauchverbot im ganzen Haus. 

Der Vermieter/Besitzer übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei Unfällen auf dem Zugang zur Wohnung oder Alphütte (dies gilt auch bei winterlichen Verhältnissen).

Ankunft

In der Alphütte ist der Check-in frühstens ab 12:00 Uhr möglich. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich.

 

Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als in der Buchung angegeben ist. Die angegebene maximale Personenzahl schliesst auch (Klein-)Kinder ein, wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart wurde. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. zu verrechnen.

 

Abreise

Das Mietobjekt ist spätestens um 10.00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Wir bitten Sie, sämtliche Wäsche und Abfall beim Depot im Dorf zu deponieren. Alles Geschirr zu waschen und in den Schränken zu versorgen. Schlüssel nach dem abschliessen der Hütte (bitte beachten Sie die Info's in der Hütte) bitte wieder beim Depot im Schlüsselkasten deponieren. Wird die Hütte in einem inakzeptablen Zustand verlassen, wird dies durch eine Nachreinigung von uns mit CHF. 29.00/h in Rechnung gestellt.

Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde, d.h. alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit und gereinigt usw. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.

Rücktritt 

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet. Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung. Die Stornierungsgebühr beträgt in jedem Fall Fr. 150.-.

Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg, Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnliche Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin aufgelaufene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.

Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiseversicherung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit.

 

Haftung

Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

 

Allgemeines

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Thun. 

Wir können diese Vertragsbedingungen jederzeit anpassen und ergänzen. Wir werden über solche Anpassungen und Ergänzungen durch Veröffentlichung der jeweils aktuellen Vertragsbedingungen auf unserer Website informieren.

März 2024

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